EUROSOLAR-Wahlprüfsteine Berlin 2006: Gruene-Antworten
Transparenz
1) Warum nahm Berlin nicht an dem bundesweiten
Wettbewerb der Energiesparkommunen teil, und wie werden Sie versuchen,
eine Beteiligung an ähnlichen Vergleichen (z.B. Bundeshauptstadt im
Klimaschutz, o.ä.) zu erreichen?
Bündnis 90/ Die Grünen hätten begrüßt, wenn Berlin
als Hauptstadt an diesem Wettbewerb teilgenommen hätte. Wir können
uns dies nur so erklären, dass der Berliner Senat offensichtlich die
(berechtigte) Angst vor einem hinteren, vielleicht sogar letzten Platz in
diesem Wettbewerb gehabt hat. Solange nicht eine ambitionierte und innovative
Energiepolitik eine vordere Platzierung möglich macht, wird sich Berlin
wohl nicht an derartigen Wettbewerben beteiligen. Wettbewerb kann neue Impulse
freisetzen, darum fordern wir, dass Berlin zukünftig an solchen Wettbewerben
teilnimmt – in der Zukunft hoffentlich mit einer guten Platzierung.
Sehen sie andere Möglichkeiten, die Lage und Entwicklung der Berliner
Energiepolitik einzuordnen?
2) Was wollen sie unternehmen, um die Energiepolitik
stärker ins Bewusstsein der Bürger zu bringen und ihnen eine Einschätzung
der Lage und der Handlungsspielräume der Berliner Energiepolitik zu
ermöglichen?
Im Rahmen der Lokalen Agenda gibt es eine Vielzahl von Indikatoren (CO2-Ausstoß,
Kollektorfläche...), die die Fortschritte hin zu einer nachhaltigen
Energiepolitik dokumentieren. Bündnis 90/ Die Grünen fordern, die
Entwicklung und den aktuellen Stand der Energiepolitik anhand der Indikatoren
einmal jährlich zu veröffentlichen.
Des Weiteren fordern wir, dass alle öffentlichen Gebäude schnellstmöglich
Energieausweise nach dem Modell der Dena bzw. der Energiesparverordnung
erhalten, um die BürgerInnen darüber zu informieren, in welcher
Höhe ihre Steuergelder zum Schornstein oder aus der Steckdose fliegen.
Neben einer konsequenten energetischen Sanierung von öffentlichen und
privaten Gebäuden, werden die steigenden Energiepreise dafür sorgen,
dass den BürgerInnen die Bedeutung einer zukunftsfähigen Energiepolitik
stärker bewusst wird.
Gebäude
1) Sind Sie der Auffassung, dass das Land Berlin bei
den öffentlichen Gebäuden energiesparende Maßnahmen mehr
als bisher vornehmen sollte? Wenn ja, welche? (Überblick, nicht zu
detailliert). Welche Instrumente würden Sie ggf. einsetzen wollen?
Woher würden Sie ggf. bei investiven Maßnahmen das erforderliche
Geld nehmen?
Ja!!!! Das Energiesparcontracting ist ein erprobtes Instrument, auch ohne
eigene Mittel investive Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen
Gebäuden durchführen und damit auch noch mittelständische
Arbeitsplätze schaffen zu können.. SPD/PDS-Koalition haben ihr
Versprechen nicht ansatzweise umgesetzt, , innerhalb dieser Legislaturperiode
alle öffentlichen Liegenschaften in ein Energiesparcontracting zu überführen.
Im Gegenteil: Die landeseigene Immobiliengesellschaft BIM verweigert sich
dem Energiesparen auf ganzer Linie! (s. Kleine Anfragen zur BIM). Das Modell
des Energiesparcontractings muss zu einem Sanierungscontracting weiter entwickelt
werden, damit öffentlich finanzierte Maßnahmen der baulichen Unterhaltung
mit privat finanzierten Energieeinsparinvestitionen kombiniert werden können.
Als weiteres Modell zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen
haben Bündnis 90/ Die Grünen mehrfach auf Landes- und Bezirksebene
Energiesparfonds vorgeschlagen, in die ein Teil der eingesparten Energiekosten
fließen könnte, mit denen dann neue Einsparmaßnahmen zu
finanzieren wären. Ein solcher Fonds ist beispielsweise in Stuttgart
seit vielen Jahren erfolgreich etabliert.
2) Bis wann sollen ggf. alle Gebäudes des Landes
und der Bezirke mit einem Energiemanagementsystem ausgestattet sein?
So schnell wie möglich, spätestens innerhalb der nächsten
Legislaturperiode.
3) Wie bewerten sie die EnergieSparPools (ESP)? Sind
Sie für eine Ausweitung der ESPs? Auf wieviel Prozent des städtischen
Gebäudebestandes wollen sie in der kommenden Legislaturperiode diese
Pools ausweiten?
s. o.
4) Sind sie dafür, dass das fifty/fifty-Programm
ausgeweitet wird? Soll der Senat eine Empfehlung/Vorgabe erarbeiten, damit
die Partizipation allen Schulen angeboten wird und die Schulen eine Garantie
für den Erhalt ihres Anteils an den Energieeinsparungen bekommen?
Unbedingt! Wenn Berlin dieses Programm so engagiert betreiben würde
wie Hamburg, könnte das Land Kosten in Höhe von 5 Mio. Euro einsparen.
Doch während in Hamburg insgesamt 5 Lehrerstellen für die Betreuung
dieses Programms zur Verfügung stehen, sind es im deutlich größeren
Berlin nur 0,2 Lehrerstellen. Einen grünen Antrag zum Thema, der im
Umweltausschuss einstimmig verabschiedet wurde, haben SPD und PDS im Bildungsausschuss
und im Plenum wieder abgelehnt. (s. Antrag)
5) Würden Sie den im mehrheitlichen Eigentum
des Landes befindlichen Betrieben (z.B. BVG, BSR, BWB, städtische
Wohnungsbaugesellschaften, Bankgesellschaft Berlin) Verpflichtungen zum
Energiesparen auferlegen? Wenn ja, mit welchen Instrumenten? (z. B. per
Gesetz, per Verordnung, über die Aufsichtsratsmitglieder des Landes,
per Satzungsänderung, per öffentlichem Zuschuss aus dem Landeshaushalt,
anderes).
Ja! (s. Antrag)
6) Sind Sie dafür, solche Maßnahmen für
die öffentliche Hand gesetzlich über eine Änderung des Berliner
Landesenergiegesetzes verpflichtend zu machen? Was werden Sie für die
Umsetzung dieses Gesetzes unternehmen?
Ja! (siehe Anträge)
7) Was halten Sie von einer Verschiebung des Verhältnisses
von Grundkosten / Verbrauchskosten bei der Heizungsabrechnung von derzeit
50/50 auf 30/70, um eine gerechtere Heizkostenverteilung zu erzielen? Wie
wollen Sie zur Umsetzung von 30/70 auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften
einwirken?
Dies ist sinnvoll, um dem individuellen Energieverhalten der VerbraucherInnen
Rechnung zu tragen. Allerdings ist eine solche Regelung bereits jetzt möglich
und kann mit Zustimmung des Vermieter angewandt werden. Um es verpflichtend
zu machen, ist allerdings eine Änderung von Bundesrecht notwendig,
die wir momentan von einem Landesparlament aus nur schwer erreichen können.
Eine entsprechende Initiative für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
wollen wir aber auf jeden Fall ergreifen.
8) Wie wollen Sie das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
für die Gebäudesanierung von Berlin nutzen?
Die Mittel aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden in Berlin
nur unzureichend genutzt, weil auf der einen Seite die (überschuldeten)
Berliner Wohnungsbaugesellschaften oft selbst den geringen Anteil an Eigenkapital
nicht aufbringen können und auf der anderen Seite die Beratung insbesondere
für Private und Eigenheimbesitzer völlig unzureichend ist. Angesichts
der großen Wirkung von Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich,
muss der Senat zukünftig:
- sowohl bei Wohnungsbaugesellschaften als auch bei
Privaten offensiver für die Inanspruchnahme der KfW-Kredite werben,
- die Beratung von privaten EigentümerInnen durch
die Banken verbessern,
- die EnergiesparInvestitionen der Wohnungsbaugesellschaften
durch ein ökologisches Investprogramm unterstützen.
Ziel muss es sein, dass jede bauliche Beratung durch den Senat oder
die Bezirksämter immer den Hinweis auf die Fördermöglichkeiten
von Energieeinsparung einschließt.
Welche Möglichkeit sehen Sie, die Landesbauverordnung als Instrument
zum Energiesparen zu nutzen?
Leider ist die Landesbauordnung gegen unseren Widerstand in dem Sinne
novelliert worden, dass die Frage der Energieeinsparung weiterhin nur eine
völlig untergeordnete Rolle spielt. Besonders problematisch ist es,
dass mit der Novelle zur Bauordnung und der darauf basierenden neuen
DVO zur EnEV ein wirksamer Vollzug der Wärmeschutzanforderungen aus
der EnEV nicht existiert. Bezeichnenderweise gibt es keinen Bußgeldtatbestand
für die Nichteinhaltung der EnEV-Wärmeschutzanforderungen, weder
in der BauO noch in der DVO-EnEV. (s. kleine Anfrage)
9) Sind sie bereit, einen eigenen Haushaltsposten
für die energetische Gebäudesanierung bereitzustellen? Wie hoch
könnte der Beitrag des Landes in der kommenden Legislaturperiode zu
einem Gebäudesanierungsprogramm sein?
Bündnis 90/ Die Grünen fordern seit langer Zeit ein ökologisches
Investitionsprogramm, das die energetische Gebäudesanierung beinhaltet.
Um einen positiven Effekt auch auf dem Arbeitsmarkt verzeichnen zu können,
muss ein solches Investprogramm mit einem dreistelligen Millionenbetrag
ausgestattet sein.
10) Wollen Sie die landeseigene Berliner Immobilienmanagementgesellschaft
(BIM) zum Aufstellen und Veröffentlichen einer Prioritätenliste
für die energetische Gebäudesanierung veranlassen, damit die größten
Energieschleudern möglichst bald saniert werden und der Fortschritt
der Sanierungsmaßnahmen nachvollzogen werden kann?
11) Welche konkreten Ziele wollen Sie benennen, damit
die Mahnung des Landesrechnungshofes bzgl. der Energiekosten nicht zum dritten
Mal nur mit Absichtserklärungen beantwortet wird?
Siehe zu den Fragen 10 und 11 unsere zahlreichen parlamentarischen Initiativen
im Anhang.
12) Ein Beispiel, bei dem Sie konkret werden können:
Das Märkische Viertel müsste dringend energetisch saniert werden,
die dortigen Heizkosten gehören zu den höchsten der Stadt. Es
gehört überwiegend der landeseigenen GESOBAU AG. Was würden
Sie veranlassen, wenn Sie im Senat sind
i) nichts, die Kaltmiete soll niedrig bleiben und
es gibt noch lange Öl und Erdgas
ii) Vollsanierung, die Warmmiete kann um 20-30 % steigen
iii) GESOBAU soll Ausschreibung à la GEHAG
und DEGEWO in der Gropiusstadt machen und Strom und Fernwärme bei
einem Anbieter beziehen, der ein Biomasseheizkraftwerk in der Nähe
neu baut (in der Gropiusstadt wurden die Fernwärmepreise dadurch um
rd. 30 % gesenkt)
iv) anderes?
Antwort: iii)
Energiebereitstellung
1) Welche Änderungen würden Sie, wenn Sie im
Senat vertreten sind, verabschieden wollen, und welche Instrumente würden
Sie dafür einsetzen ?
- Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Berlin
Durch die Möglichkeit Vorranggebiete für die KWK festzulegen
bzw. im B-Plan festzuschreiben, gibt es ausreichende Möglichkeiten,
diese effizienteste Art der Energieerzeugung zu fördern. Die vorhandenen
Instrumente müssen nur konsequenter angewandt werden.
- Erarbeitung und Umsetzung betrieblicher Energiekonzepte
Betriebliche Energiekonzepte obliegen den jeweiligen Unternehmenseigentümern.
Für landeseigene Unternehmen haben Bündnis 90/ Die Grünen
bereits entsprechende parlamentarische Initiativen unternommen.
2) Welche Maßnahmen sollte das Land Berlin ergreifen,
wenn Sie am Senat beteiligt sind (z. B. Erlass einer Solaranlagenverordnung,
Vereinfachung für Investoren bei der Installation von PV-Anlagen auf
Dächern öffentlicher Gebäude, anderes)?
Unser ausführlicher Maßnahmenkatalog ist den beigefügten
Anträgen zu entnehmen. Eine Solaranlagenverordnung begrüßen
wir ausdrücklich.
3) Wie kann die existierende Solardachbörse effizienter
gestaltet werden?
Bei der Vergabe eines Daches einer öffentlichen Liegenschaft für
Solaranlagen sind häufig zu viele öffentliche Dienststellen
beteiligt, was die Zustimmung erschwert. Hinzu kommt, dass insbesondere
in der bezirklichen Gebäudeverwaltung häufig die falsche
Erwartung vorherrscht, durch eine Solaranlage auf dem Dach nennenswerte Mieteinnahmen
erzielen zu können. Eine verbindliche Festlegung, dass alle öffentlichen
Dächer kostenlos für Solaranlagen zur Verfügung zu stellen
sind, würde das Verfahren vereinfachen und langwierige und investorenabschreckende
Verhandlungen mit den bezirklichen Haushaltsämtern ersparen.
4) Würden Sie Windkraftanlagen in Berlin baurechtlich
zulassen ? (z. B. an dem Standort in Pankow, wo die damalige BEWAG dies
beantragte)
Ja!
5) Würden Sie die konsequente Nutzung feuchter
organischer Biomasse verschiedener Quellen (Klärschlamm aus der Abwasserreinigung,
getrennt gesammelten Bioabfall, tierische Exkremente [Pferdehöfe, Zoos,
Hundekot]) in Biogasanlagen in Berlin oder auf den Berliner Stadtgütern
in Brandenburg fördern, ggf. wie ?
Generell ja, allerdings bedarf es dafür privater Betreiber und geeigneter
Standorte. Die energetische Nutzung von tierischen Exkrementen aus den Berliner
Zoos haben wir mehrfach gefordert und den Verantwortlichen auch im direkten
Gespräch empfohlen. Bisher leider vergeblich. Es ist zu hoffen, dass
die steigenden Energiepreise diese ablehnende Haltung aufweicht und innovative
Lösungen wie das Zoo-Beispiel möglich macht..
6) Könnte nach Ihrer Auffassung z. B. das
Rest- und Schwachholz in den Berliner Forsten und Kleingärten gesammelt
werden, um damit die Forstgebäude und andere öffentliche Gebäude
zu beheizen?
Nur bedingt, denn der Holzabfall in den Berliner Forsten wird vom Aufkommen
überschätzt. Zudem sollte ein nicht unerheblicher Anteil an Totholz
im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Wald verbleiben bzw.
in den Berliner Grünanlagen zur Bodenanreicherung genutzt werden. Eine
sinnvolle und umweltschonende energetische Nutzung von Holz setzt auch einen
langen Trocknungsprozess voraus, der nur von wenigen Nutzern zu gewährleisten
ist. Auch die Feinstaubproblematik bei Öfen zur Holzverbrennung erfordert
einen sehr differenzierten Umgang mit dem Brennstoff Holz in Gebäuden.
7) Sind sie für eine forcierte Nutzung tiefer
geothermischer Quellen in Berlin, z.B. beim Ausbau des Flughafens Schönefeld,
wo dies eine Studie des GFZ Potsdam empfiehlt?
Ja!
8) Sehen Sie eine Gefahr der Versteppung und Klimaveränderung
des Berliner Umlands durch den Tagebau in der brandenburgischen und sächsischen
Lausitz? Sehen Sie landespolitische Möglichkeiten, Vattenfall zu beeinflussen,
diesen Tagebau zurückzufahren, das Abbaggern von weiteren Dörfern
einzustellen und in Erneuerbare-Energie-Erzeugungsanlagen in der Region
zu investieren ?
Bündnis 90/ Die Grünen sehen die Gefahren, die mit dem Braunkohletagebau
verbunden sind. Allerdings geriert sich Vattenfall als Global Player,
auf den nach der Privatisierung und Liberalisierung des Energiemarktes landespolitisch
– mit Ausnahme des Strombezuges der öffentlichen Hand - nur sehr schwer
Einfluss zu nehmen ist. Hier ist die Bundespolitik gefordert, z.B. durch
eine schrittweise Verknappung der Emissionsrechte.
9) Würden Sie Berliner Stromkunden empfehlen,
Strom von Stromlieferanten zu beziehen, die zu 100 % Strom aus erneuerbaren
Energien liefern ?
Bündnis 90/ Die Grünen tun dies seit Jahren offensiv mit immer
wieder neuen Kampagnen.
10) Soll die öffentliche Hand ihren
Strombezug für ihre Liegenschaften aus erneuerbaren Energien über
den bisherigen Anteil von 40% hinaus steigern (bis wann, bis zu welchem
Anteil?) oder zurückfahren?
Der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen im Strombezug der öffentlichen
Hand soll kontinuierlich gesteigert werden. Dass in der vorletzten Ausschreibung
die Firma Lichtblick mit 100% regenerativ erzeugtem Strom für ein Drittel
des Auftragsvolumens das günstigste Angebot abgegeben hat, zeigt,
dass dies nicht mit zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts verbunden
sein muss. Ziel muss es auch sein, dass ein steigender Anteil des regenerativ
erzeugten Stromes in Berlin produziert wird.
Umso ärgerlich ist es, dass das Land am 2007 die Firma Vattenfall
mit der Stromversorgung des Landes beauftragt hat - ohne einen Anteil
an regenerativ erzeugtem Strom.
11) Sind Sie der Auffassung, dass die öffentliche
Hand ihren Strom für Ihre Liegenschaften aus Atomkraftwerken beziehen
sollte, weil dieser preiswert und sicher ist? Soll die Atomkraftnutzung
ausgebaut werden?
Nein!
12) Sehen Sie auf Bundesebene, über den
Bundesrat, Handlungsbedarf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes,
um einen funktionierenden Wettbewerb herzustellen? Oder gibt es den nach
Ihrer Auffassung bereits?
Einen richtig funktionierenden Wettbewerb gibt es leider weder im Strombereich,
noch im Gasbereich. Die Ankündigungen der Bundesnetzagentur bezüglich
der Höhe der Netzentgelte sind ebenfalls nicht sonderlich ermutigend.
Allerdings sollte zunächst abgewartet werden, wie dieNetzagentur ihre
Aufgaben wahrnimmt, bevor neue parlamentarische Initiativen in Angriff
genommen werden.
13) Wie wollen Sie sich im Bundesrat positionieren,
wenn im Sommer diesen Jahres beim Emissionshandel die Zuteilung der
Emissionsrechte zwischen 2008-2012 verhandelt wird? (mehr/weniger/gleich
viele Emissionsrechte als bisher für die Industrie bzw. Vattenfall?Versteigerung
von 10% der Rechte oder wie bisher ohne Versteigerung?)
Bündnis 90/ Die Grünen wollen von der Möglichkeit einer Versteigerung
der Emissionszertifikate Gebrauch machen. Die so erzielten Einnahmen sollen
den VerbraucherInnenund dem Klimaschutz zugute kommen.
Es sollen Anreize für einen Brennstoffwechsel hin zu kohlendioxidarmen
Energieträgern geschaffen werden. Stromkonzerne und Industrie müssen
mindestens die Klimaschutzziele erreichen, die sie 2000 im Rahmen einer
freiwilligen Selbstverpflichtung zugesagt haben. Nur so können sich
die theoretischen Vorzüge des Emissionshandelskonzeptes auch tatsächlich
in der Praxis der Klimapolitik niederschlagen.
14) Befürworten Sie eine Erhöhung
der Ökosteuer bei gleichzeitiger Senkung anderer Lohnnebenkosten,
da eine weitere Verlagerung von der Besteuerung der Arbeit hin zur Besteuerung
der Umweltverschmutzung notwendig ist?
Ja!
15) Wie bewerten Sie das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) des Bundes? Würden Sie es gerne in Richtung des Ausbaus der Stromerzeugung
aus Erneuerbaren verstärken oder eher abschaffen oder z. B. einzelne
Vergütungssätze für Photovoltaik (PV) und Wind reduzieren
(z. B. über den Bundesrat)?
Das EEG hat sich nicht nur als das wirksamste, sondern auch als das kostengünstigste
Förderinstrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen. Die
vorhandene Förderprogression ist ein sinnvoller Anreiz zur Kosteneinsparung
bei der Stromproduktion. Zu prüfen ist, inwieweit die Förderung
der Solarthermie verstärkt und die der vorhandenen Wasserkraftanlagen
vermindert werden kann. Eine pauschale Senkung der Vergütungssätze
wäre aber absolut unproduktiv.
16) Sind Sie dafür, dass sich das Land
Berlin für ein regeneratives Wärmegesetz zum Ausbau der Wärmeerzeugung
mit Erneuerbaren auf Bundesebene (z. B. Beispiel über den Bundesrat)
einsetzt? Welche der beiden diskutierten Varianten bevorzugen Sie?
Die Wärmeerzeugung ist von großer energiepolitischer Bedeutung.
Ähnlich wie im Stromsektor müssen die erneuerbaren Energien auch
beim Heizen verstärkter zum Einsatz kommen. Bündnis 90/ Die Grünen
fordern daher ausdrücklich die Verabschiedung eines Wärmegesetzes
analog des EEG, ohne bisher auf ein Modell festgelegt zu sein.
Verkehr
1) Würden Sie eine Umweltzone innerhalb des S-Bahn-Rings
einführen, damit viele Bürger und Bürgerinnen auf den öffentlichen
Nahverkehr umsteigen?
2) Würden Sie weniger PKW für die öffentliche
Hand beschaffen?
3) Soll die öffentliche Hand ein
Car-Sharing einführen?
4) Sind sie für die Beschaffung von nur noch sparsamen
und kleineren PKW
für die öffentliche Hand?
5) Sind sie für den Ausbau der Fahrradstaffeln
bei der Polizei?
6) Sind Sie für
- den Ausbau der Straßenbahn
- mehr Busspuren
- mehr Fußgängerzonen
- mehr Fahrradstreifen
- Radhäuser (zum sicheren Abstellen z. B. an Bahnhöfen)
um durch einen vermehrten Umstieg auf den Umweltverbund zum Klimaschutz
beizutragen? Welche Maßnahmen würden Sie ggf. im Senat dazu
ergreifen?
1-6: Ja!!!!!!!! Fahrradstaffeln sind nicht nur bei der Polizei, sondern
insbesondere für den Außendienst der Ordnungsämter verstärkt
einzusetzen. Mit Ausnahme eines Ausbaus des Straßenbahnnetzes, den
wir politisch unterstützen und der unter einem Finanzierungsvorbehalt
steht, hängen die ansonsten genannten Vorschläge nur vom politischen
Willen des Senates und der Bezirke ab. Und den politischen Willen zu den
genannten Maßnahmen haben Bündnis 90/Die Grünen vielfach
kund getan und mit parlamentarischen Anträgen belegt. (s. Anträge)
7) Bis wann sollte die öffentliche Hand ihren
Fuhrpark und den der BVG auf Fahrzeuge umstellen, die mit erneuerbaren Energien
betrieben werden?
Eine ausschließliche Nutzung von erneuerbaren Energien im landeseigenen
Fuhrpark bzw. in dem der BVG ist kurz- bis mittelfristig nicht zu erreichen.
Neben der Anschaffung von verbrauchsarmen Fahrzeugen und dem kontinuierlich
zu erhöhenden Anteil von Biodieselantrieb setzen Bündnis
90/ Die Grünen daher mittelfristig auf die verstärkte Nutzung von
gasangetriebenen Fahrzeugen, die hinsichtlich des Lärm und Schadstoffausstoßes
deutliche Vorteile gegenüber Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotoren
aufweisen. (s. Kleine Anfrage)
Falls Sie schon im Senat sind oder waren: Warum wurden diese Maßnahmen
nicht bereits in Ihrer Verantwortung durchgeführt?
Da wir in den letzten 15 Jahren nur ein halbes Jahr Mitglied eines Übergangssenates
waren, der Neuwahlen vorbereitete, erübrigt sich diese Frage.